Rechtsanwalt und Inkasso
Der Rechtsanwalt kann, muss aber nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sein. Durch seine Ausbildung als Volljurist besitzt er die Befähigung zum Richteramt und ist berechtigt, als Allgemeinanwalt das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten abzudecken. Damit besitzt auch jeder zugelassene Rechtsanwalt die Befugnis, Sie beim Inkasso zu unterstützen. Klären Sie am besten im persönlichen Gespräch, ob der Rechtsanwalt Ihrer Wahl bereit ist, Ihnen bei Ihren Inkasso-Problemen zu helfen.
Das Inkasso durch den Rechtsanwalt umfasst u.a. die Erstellung und Versendung von anwaltlichen Mahnschreiben sowie die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden. Zum Bereich Inkasso gehört im weiteren Sinne auch das Thema Factoring. Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dienen soll. Ein so genannter Factor kauft Ihnen Ihre alten Forderungen ab, bezahlt sofort den vereinbarten Kaufpreis und Sie haben mit dem weiteren Forderungseinzug nichts mehr zu tun. Je nach Höhe der Forderung und des angebotenen Übernahmepreises kann es sinnvoll sein, zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Daneben gibt es mehrere Fachanwaltschaften, so den Fachanwalt für
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblichen Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Migrationsrecht
- Sozialrecht
- Sportrecht
- Speditions- und Transportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Seit dem 01.11.2006 haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, auf den Gebieten Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht einen Fachanwaltstitel zu erwerben.
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 11.6.2007 die Einführung der Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht beschlossen.
Ab dem 01.07.2009 gibt es den Fachanwalt für Agrarrecht als weiteren Fachanwaltstitel.