Inkassobüro
Ein Inkassobüro betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst.
Es handelt sich also um ein Dienstleistungs- unternehmen, das Gläubigern hilft, das Geld einzutreiben, das ihnen geschuldet wird. Bei einem Inkassobüro fallen viele rechts- und revisionssichere Unterlagen und Dokumente an, die in der Regel für zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Diese Papiere müssen bei Bedarf schnell zu finden sein, sodass die Art der Archivierung eine große Rolle spielt. Anbieter von Bürobedarf für Unternehmen wie zum Beispiel www.schlender.de stellen Ordner, Stehmappen und dergleichen für eine angemessene Aufbewahrung von Papierdokumenten her, die dafür gerne genutzt werden. Es gibt verschiedene Arbeitsmethoden eines Inkassounternehmens. Angefangen bei wiederholten telefonischen, persönlichen oder brieflichen Mahnungen an den Schuldner bis hin zur Pfändung von Wertgegenständen desjenigen, allerdings nur in Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher. Das Auffinden von Gegenständen, die gepfändet werden können, ist ebenfalls ein Teil der Arbeit eines Inkassobüros. Schuldner versuchen manchmal Schmuck oder andere Wertgegenstände zu verstecken. Diese Darstellung umfasst nur einige Bereiche der Tätigkeit eines solchen Unternehmens, es gibt noch einige weitere.
In Deutschland sind etwa 750 zugelassene Inkasso-Unternehmen tätig, von denen etwa 500 Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind. Sämtliche Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der Überwachung durch die örtlichen Gerichtspräsidenten. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Der BDIU bemüht sich konsequent um einen hohen Qualitätsstandard seiner Mitgliedsunternehmen, so dass es durchaus auch zum Ausschluss eines Mitgliedsunternehmens, das die Qualitätsstandards nicht einhält, kommen kann.
In einem jüngst bekannt gewordenen Fall hatte z.B. ein hessisches Inkassounternehmen für einen Auftraggeber tatsächlich nicht bestehende Forderungen gegenüber dessen angeblichen Kunden eintreiben wollen. Die betroffenen Verbraucher hatten angeblich über Internetseiten Verträge abgeschlossen, diese Seiten in Wirklichkeit jedoch selbst nie besucht. Das Inkassounternehmen hatte es versäumt, die angeblichen Zahlungsansprüche seines Auftraggebers näher zu prüfen, und kam seinen Prüfpflichten auch nach zahlreichen Hinweisen und Beschwerden nicht nach. Im Ergebnis reagierte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) mit dem Ausschluss des betreffenden Inkassounternehmens. Der Ausschluss fand statt, da dieses Unternehmen seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Legitimation der übernommenen Forderungen seines Auftraggebers nicht bzw. nur ungenügend nachgekommen war.