Dritte Mahnung
Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist versandt, oder aber nach Ablauf von etwa 14 Tagen nach der zweiten Mahnung, wenn man in dieser keine Frist gesetzt hatte. In der dritten Mahnung wird man in unmissverständlicher Weise eine letzte Frist zur Zahlung setzen und die gerichtliche Verfolgung der Forderung gegenüber dem Kunden/Schuldner in Aussicht stellen.
Ab der dritten Mahnung wird es also ernst. Wenn es irgendwie geht, sollte man als Schuldner spätestens jetzt wirklich bezahlen. Denn ansonsten kann es nun richtig unangenehm werden. Der Besuch des Gerichtsvollziehers kann folgen, die Pfändung droht. Und dann wird aus dem heimischen Haushalt oder der Firma mitgenommen, was wertvoll ist: Uhren, Goldschmuck, Pelze, Antiquitäten. Alles, wovon der Gerichtsvollzieher glaubt, dass es Geld bringt. So ein Besuch ist nicht nur unangenehm, er ist auch noch teuer. Denn da der Schuldner sich in Verzug befindet, hat er neben der Hauptforderung auch die hinzukommenden Verzugszinsen sowie u.U. auch die Mahnkosten zu bezahlen.
Tipp für Gläubiger: Haben Sie schon vergeblich gemahnt, droht eventuell Insolvenz des Schuldners, droht die Forderung zu verjähren, so sollte überlegt werden, ob Selbsthilfe (eigene Mahnaktivitäten) ausreichend ist oder ob fachliche Hilfe erforderlich ist.
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