Inkasso
Inkasso ist ein Begriff aus der BWL, speziell aus dem Bereich Finanzierung. Mit dem Begriff Inkasso wird üblicherweise der Einzug von offenen Forderungen bezeichnet.
An der Universität oder bei einem Fernstudium Wirtschaftspsychologie wird das Thema Inkasso ebenfalls behandelt. In diesem Studiengang werden beispielsweise betriebswirtschaftliche wie psychologische Inhalte gelehrt, die vor allem für das Handlungsfeld „Inkasso“ von Vorteil sind.
Zahlreiche größere Unternehmen führen die firmeneigene Forderungsbeitreibung durch speziell geschulte Mitarbeiter selbst durch. Als Alternativen hierzu bieten sich die Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts an.
Viele Gläubiger nutzen auch die Möglichkeit, ihre bestehenden Forderungen an ein Unternehmen, das sich auf Inkasso spezialisiert hat, zu verkaufen. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Ihre eigene Liquidität verbessert wird und Sie nicht noch womöglich einen Kredit aufnehmen müssen, um den ausstehenden Betrag auszugleichen. Außerdem sind Sie den Problemfall los, entlasten ihre Mitarbeiter und können sich auf die Anbahnung neuer Geschäfte konzentrieren. Rechtlich geht mit dem Verkauf die ausstehende Summe an das Inkasso-Büro über.
Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist in der heutigen Zeit für jeden Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die Zahlungsmoral der Schuldner/Kunden lässt zu wünschen übrig. Nicht nur Unternehmen, sondern auch die Öffentliche Hand und immer mehr Verbraucher zahlen trotz mehrfacher Mahnungen nicht. Finanzschwache Kunden versuchen durch ein Hinauszögern der Zahlung oder durch Ratenzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten („Ich warte selbst auf einen größeren Geldeingang aus einem Kundenauftrag“; „Ich habe zwar Ihre Mahnung erhalten, nicht aber die zugehörige Rechnung, übersenden Sie mir diese bitte noch“ usw.)
Trotz der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Forderungsbeitreibung aufgrund der schlechten Finanzlage und Zahlungsmoral zahlreicher Schuldner sollten Sie sich als Gläubiger auf die legalen und anerkannten Wege des Inkassos beschränken und von der Beauftragung zwielichtiger Unternehmen, die schnellen und sicheren Geldeingang gegen hohe Erfolgsprovisionen versprechen und dem Schuldner/Kunden durch bedrohlich wirkende Mitarbeiter persönliche Besuche abstatten lassen wollen, absehen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen des möglichen strafrechtlich relevanten Verhaltens, das die beauftragten „Unternehmen“ gegenüber dem Schuldner/Kunden an den Tag legen, selbst belangt zu werden.