Wie die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am 21.02.07 mitteilte, besteht beim zentralen Mahngericht Wedding seit dem 20.02.07 die Möglichkeit, Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks zu stellen.
Der Antragsteller füllt den Antrag am Bildschirm über ein Internetportal aus. Die notwendigen Daten werden zunächst in einen sog. Barcode, also einen automatisiert auslesbaren Strichcode, übertragen und dann auf weißem Standardpapier in Klarschrift und zusätzlich als Barcode ausgedruckt. Der unterschriebene Antrag wird dann an das Mahngericht gesandt. Dort wird der Barcode mit einem Scanner erfasst, um eine automatisierte Bearbeitung zu ermöglichen.
Gegenüber dem nun weggefallenen amtlichen Vordruck bietet das Barcode-Verfahren den Vorteil, dass zusätzlicher Platz für Informationen zum Antrag zur Verfügung steht. Zudem können nun Privatpersonen und Selbständige mit Unterstützung des Internets ohne amtlichen Vordruck schnell, einfach und kostengünstig zu einem vollstreckbaren Titel gelangen.