Sofern die Voraussetzungen zur Eintragung vorliegen, wird die Person im Schuldnerregister beim Amtsgericht geführt. Auf Antrag kann dem Gläubiger Auskunft erteilt werden.
Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man also feststellen, ob ein Schuldner im Schuldnerregister eingetragen ist, was eindeutig als negatives Bonitätsmerkmal zu werten wäre. Bonitätsmerkmale sind ein wichtiger Punkt bei der Beantragung von Krediten.
Folgende Informationen können über den Schuldner im Schuldnerregister zum Beispiel gefunden werden: Abgabe von Eidesstattlichen Versicherungen, Haftanordnungen und Insolvenzen.
Hierbei ist zu beachten, dass es viele zahlungsunfähige Schuldner gibt, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind.