Bonität ist ein Synonym für die Kreditwürdigkeit einer Person oder Firma. Die Bonität einer natürlichen oder juristischen Person ist also Grundlage für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredit zu verschaffen.
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine Vergangenheit werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist dementsprechend recht subjektiv.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen, Schufa-Auskünfte usw. zur Auswertung hinzugezogen.
Um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit zu verschaffen, können auch Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei zum Kreditnehmer oder Schuldner eingeholt werden.
Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, wird oftmals auch im Rahmen des Inkasso vom Gläubiger oder einer beauftragten Auskunftei eine Bonitäts-Auskunft eingeholt. Die Bonitäts-Auskunft wird je nach Verfahrensstand auch als Vollstreckungs-Auskunft bezeichnet.
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