Die Einwohnermeldeamtsanfrage ist eine Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Registerauskunft.
Beim Forderungseinzug stellt der Gläubiger des öfteren fest, dass seine Post dem Schuldner nicht zugestellt werden kann, da der Schuldner unter der zuletzt bekannten Anschrift nicht mehr wohnt. In diesem Fall kann eine Einwohnermeldeamtsanfrage weiterhelfen. Auf der Basis des Melderechtsrahmengesetzes können im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft Informationen über Vor- und Nachnahmen, akademische Titel und Anschrift einer Person erlangt werden.
Die Auskunft der Meldebehörde liefert dem Gläubiger Informationen, wohin der Schuldner sich abgemeldet hat. Bei berechtigtem Interesse können auch weitere allgemeine Informationen erteilt werden. Die Einwohnermeldeamtsanfrage kann vom Gläubiger selbst durchgeführt werden, oder es kann ein professioneller Ermittlungsdienst damit beauftragt werden.
Sofern es um die Anschrift von in Deutschland unbekannt verzogenen Ausländern geht, kann auch eine Anfrage an das Ausländerzentralregister in Köln weiterhelfen. Dort kann man unter Umständen die für den Betreffenden zuständige Ausländerbehörde als Adressat weiterer Erkundigungen in Erfahrung bringen.
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