Sofern die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Person im Schuldnerregister beim Amtsgericht geführt. Hat der Schuldner vor dem Vollstreckungsgericht die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder ist Haftanordnung gegen ihn ergangen, so trägt das Vollstreckungsgericht ihn von Amts wegen in das Schuldnerregister ein. Ersichtlich sind aus dem Schuldnerregister neben der Abgabe von Eidesstattlichen Versicherungen und Haftanordnungen auch Insolvenzen.