Die Insolvenzordnung unterscheidet die Verbraucherinsolvenz von der Regelinsolvenz.
Die Verbraucherinsolvenz wird anders als die Regelinsolvenz in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt und findet nur Anwendung auf Verbraucher. Hierzu zählen Nichtselbständige, wie z.B. Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Empfänger von Versorgungsleistungen. Auch für ehemals Selbständige kann das Verbaucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden, sofern deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen von früheren Arbeitnehmern bestehen.
Siehe auch: Verbraucherinsolvenzverfahren