Anwälte greifen vermehrt auf Wirtschaftsauskünfte zurück
Bonitätsprüfungen, Wirtschaftsauskünfte oder die Ermittlung von unbekannt verzogenen Personen- dies sind die Tätigkeitsschwerpunkte einer Wirtschaftsauskunftei. Zu den Kunden einer Wirtschaftsauskunftei zählten in der Vergangenheit in den meisten Fällen Unternehmen, die in der Versandbranche tätig sind oder etwaige Dienstleistungen oder Produkte mit Vorleistungen erbringen. In den letzten Monaten hat sich dieses Kundenbild jedoch stark verändert. Die heutige Geschäftswelt erfordert die gezielte und sichere Minimierung von Risiken und die Maximierung von Wettbewerbsvorteilen. Damit verbunden sind Fragen über die wirtschaftlichen Verhältnisse aktueller und künftiger Geschäftspartner unabhängig der Branchenzugehörigkeit.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Patrick Christ von der Rechtsanwaltskanzlei Geis und Dr. Christ in Lahnstein bei Koblenz, ist es aufgrund der stark ansteigenden Zahl von Außenständen sowie der stetig sinkenden Zahlungsmoral der Kunden unabdingbar, sich mit Hilfe von Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünften vor Zahlungsausfällen zu schützen. Aktuelle Veröffentlichungen führender Inkasso-Unternehmen besagen ganz deutlich, dass eine Vielzahl der Schuldner bereits zur Auftragserteilung negative Eintragungen in Schuldnerdatenbanken hatten. Fast all diese Forderungsausfälle hätten durch eine einfache „Wirtschaftsauskunft“ verhindert werden können.
Bonitätsprüfungen sind extrem wichtig, so Rechtsanwalt Dr. Patrick Christ, wenn Sie
- als Unternehmen Kunden ohne Vorkasse auf Rechnung beliefern
- sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen wollen
- als Dienstleister für Kunden tätig werden und Zeit und Arbeit investieren
- bei Bestandskunden Zahlungsausfälle befürchten.
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Auch während einer Mandatsbearbeitung wird verstärkt auf Wirtschaftsauskünfte zurückgegriffen. Mit Hilfe der hier gewonnenen Erkenntnisse über die gegnerische Seite kann ein Verfahren individuell und fallspezifisch vorbereitet werden. Bei Mahnprozessen werden vor Einleitung gerichtlicher Schritte zur Vermeidung unnötiger Gerichtskosten, die oftmals eine große Mehrbelastung für den Gläubiger darstellen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners überprüft. Bei voraussichtlicher Aussichtlosigkeit des Verfahrens kann dann der Mandant selbst entscheiden, welche Instanz er begehen möchte.