Viele Gläubiger wünschen sich die Möglichkeit, eine Handelsregisterauskunft im Internet einzuholen. Eine Entwicklung dieser Möglichkeit ist bereits zu beobachten. So gibt es eine EU-Vorgabe (SLIM IV-Richtlinie), die ab 01.01.2007 folgendes vorsieht:
- Ausschließlich elektronisches Register für neu eingereichte Unterlagen.
- Handelsregister-Anmeldungen und Einreichung von Unterlagen sollen in elektronischer Form möglich sein.
- Antrag auf Erteilung einer Handelsregisterauskunft kann auch in elektronischer Form gestellt werden.
Das Amtsgericht Stuttgart hat jetzt angekündigt, dass die Handelsregisterauskunft im Internet für Baden-Württemberg bis Ende 2006 freigegeben werden soll. Zuständig für die Freigabe ist das Justizministerium.
Nach der Freigabe der Handelsgegisterauskunft im Internet kann in den Handelsregistern A und B (sowie in weiteren Registern des Amtsgerichts Stuttgart) online recherchiert werden. Die Internetauskunft steht dann jedermann offen. Erforderlich ist allerdings eine Anmeldung zum Verfahren. Dann kann man im Handelsregister z.B. nach folgenden Informationen suchen: Firmenadressen, Prokuristen und Vertretungsberechtigte.
Die Einführung der Handelsregisterauskunft im Internet ist aus Sicht des Gläubigers zu begrüßen. Gläubiger bekommen damit eine vereinfachte und beschleunigte Methode, wichtige Daten für ihr Inkasso zu finden.