Vom 01.01.2007 an können sich Privatpersonen und Firmen auf die grundsätzliche Verpflichtung einstellen, Rundfunkgebühren an die GEZ für internetfähige PCs zahlen zu müssen.
Dies sieht eine entsprechende Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags vor. Nach der dortigen Übergangsbestimmung sind internetfähige PCs nur noch bis zum 31.12.2006 von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen.
Die Gebührenpflicht für PCs gilt allerdings nur dann, wenn ansonsten kein anderes Rundfunkempfangsgerät, also kein Radio oder Fernseher, in den entsprechenden Räumlichkeiten bereitgehalten wird.
Für Privatpersonen, die zu Hause vollständig auf Radio- und Fernsehgeräte verzichten und ausschließlich über ihren PC Rundfunk und Fernsehen empfangen wollen, dürfte die Rundfunkgebührenpflicht für PCs noch nachvollziehbar sein.
Mehr Verständnisprobleme gibt es da schon bei den Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen sowie bei Freiberuflern, in deren Büros die betreffenden PCs ausschließlich für die anfallenden Büroarbeiten verwendet werden, und die dort keine weiteren Rundfunkempfangsgeräte bereithalten. So haben verschiedene Verbände und Kammern, wie z.B. die Bundesrechtsanwaltskammer über den Bundesverband der freien Berufe, im Vorfeld der Neuregelung versucht, sich gegen die Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs zu wehren. Auch das Bundesverfassungsgericht ist bereits angerufen: So hat eine „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ dort im Frühjahr 2006 Beschwerde gegen die Neuregelung eingelegt.