Vor allem bei kleineren Forderungen in der Größenordnung von ein paar hundert Euro stellt sich für den Gläubiger oftmals die Frage, ob sich die Einschaltung eines Anwalts überhaupt lohnt oder die dabei entstehenden Kosten außer Verhältnis zur Höhe der Forderung stehen.
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Ist der Schuldner auffindbar und zahlungsfähig? Wo ist sein Wohnsitz, an dem im Streitfall grundsätzlich das Gericht eingeschaltet werden müsste? Ist die Forderung selbst unstreitig oder bestehen schon Schwierigkeiten, die Grundlage der Forderung, also zum Beispiel einen Vertragsschluss, die Hingabe eines Darlehens oder das Verschulden eines Verkehrsunfalls zu beweisen?
Im Zweifel empfiehlt sich zur Orientierung eine Erstberatung durch einen Anwalt. Insbesondere bei kleineren Forderungen sind natürlich auch eigene Mahnaktivitäten über den hier angebotenen eMail-Service von „Mahnerfolg.de“ sinnvoll, wenn bei dem Kunden/Schuldner nicht ohnehin schon „Hopfen und Malz verloren“ sind.
Nach erfolglosen Mahnungen kann man auch ohne Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen. So kann man je nach Forderungshöhe selbst entscheiden, wie viel Zeit und Kosten man in die Verfolgung der jeweiligen Forderung investieren möchte.