Der Rechtsanwalt kann, muss aber nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sein. Durch seine Ausbildung als Volljurist besitzt er die Befähigung zum Richteramt und ist berechtigt, als Allgemeinanwalt das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten abzudecken. Damit besitzt auch jeder zugelassene Rechtsanwalt die Befugnis, Sie beim Inkasso zu unterstützen.
Daneben gibt es mehrere Fachanwaltschaften, so den
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ab dem 01.11.2006 haben Rechtsanwälte nun grundsätzlich die Möglichkeit, auf zwei weiteren Gebieten einen Fachanwaltstitel zu erwerben, und zwar im Informationstechnologierecht und im Urheber- und Medienrecht.