In Baden-Württemberg können seit dem 01.11.2006 beim zentralen Mahngericht Stuttgart Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks gestellt werden. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.11.2006 hervor. Das Verfahren ist zuvor in einer Pilotphase seit dem 01.10.2006 bei der Mahnabteilung des Amtsgerichts Stuttgart erfolgreich getestet worden.
Die notwendigen Daten, die jetzt unter Verwendung eines Blankopapiers an das Gericht gesandt werden können, werden zuvor über ein Internet-Portal eingegeben und in einen sog. Barcode, also einen automatisiert auslesbaren Strichcode, übertragen.
Der am Bildschirm ausgefüllte Antrag wird auf weißem Standardpapier in Klarschrift und zusätzlich als Barcode ausgedruckt.
Mit dem neuen Verfahren will das Amtsgericht Stuttgart es Privatpersonen, Selbständigen und kleineren bis mittleren Unternehmen ermöglichen, mit Unterstützung des Internets und ohne amtlichen Vordruck einfach, kostengünstig und schnell über das Mahnverfahren zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen.