In Nordrhein-Westfalen können seit dem 14.8.06 bei den beiden zentralen Mahngerichten Hagen und Euskirchen Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks gestellt werden. Die notwendigen Daten, die jetzt auf einem Blankopapier an die Gerichte übermittelt werden können, werden im Rahmen des Pilotprojekts in einen sog. Barcode, also einen automatisiert auslesbaren Strichcode, übertragen. Das Pilotverfahren läuft über ein Internet-Portal.
Der am Bildschirm ausgefüllte Antrag wird auf weißem Standardpapier in Klarschrift und zusätzlich als Barcode ausgedruckt. Der ausgedruckte Antrag muss dann nur noch vom Antragsteller oder seinem Prozessbevollmächtigten unterschrieben und an das zuständige Mahngericht geschickt werden.
Bislang konnten die Anträge auf Mahnbescheid zwar auch schon online bearbeitet werden, mussten dann aber auf ein herkömmliches amtliches Antragsformular gedruckt und anschließend per Post an das Mahngericht übersandt werden. Die unmittelbare elektronische Übermittlung an das Gericht ist auch möglich, setzt aber im Gegensatz zum Barcode-Verfahren die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur voraus.