Wie das bayerische Justizministerium am 16.3.07 mitteilte, besteht beim zentralen Mahngericht Coburg nun die Möglichkeit, Mahnbescheide ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks zu beantragen.
Der Antragsteller gibt hierbei die Daten über ein Internetportal in ein Formular ein. Die Daten werden dann in einen automatisiert auslesbaren Strichcode, einen sog. Barcode, umgewandelt. Der Antragsteller kann wählen, ob er den Antrag in Klarschrift und als Barcode ausdruckt und per Post ans Mahngericht übersendet, oder ob er den Antrag direkt über das Internet ans Mahngericht schickt. Für die Übersendung per Internet benötigt der Antragsteller eine Chipkarte mit digitaler Signatur.
Im Gegensatz zu dem nun weggefallenen amtlichen Vordruck für den Antrag bietet das Barcode-Verfahren den Vorteil, dass für den Antragsteller zusätzlicher Platz für Informationen zum Antrag zur Verfügung steht. Der Gläubiger kann zudem nun mit Unterstützung des Internets schnell, einfach und kostengünstig zu einem Titel gelangen.