Gläubiger stellen sich oft die Frage: „Soll ich mit meinen offenen Forderungen ein Inkassobüro beauftragen, oder soll ich lieber gleich zum Anwalt gehen?“
Natürlich gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort, die für jeden Fall zutrifft. Anwälte und Inkassobüros stehen beim Inkasso in einer gewissen Konkurrenz zueinander. So hört und liest man gelegentlich, dass Anwälte davon abraten, ein Inkassobüro zu beauftragen und dem Gläubiger empfehlen, sofort zu ihnen zu kommen. Die schnelle Beauftragung eines Anwalts kann besonders bei größeren Forderungen sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn der Gläubiger befürchtet, dass sein Schuldner demnächst zahlungsunfähig/insolvent sein könnte. Auch wenn der Gläubiger es mit einem „Profi-Schuldner“ zu tun hat, der mit voller Absicht nicht zahlt, kann der sofortige Gang zum Anwalt ratsam sein. In der Regel geben Inkassobüros offene Forderungen, die sie selbst nicht beitreiben können, später ohnehin an ihre Vertragsanwälte ab.
Wenn der Gläubiger hingegen nicht die drohende Insolvenz des Schuldners befürchtet und wenn auch keine Anzeichen für absichtliche Zahlungsunwilligkeit des Schuldners vorliegen, kann durchaus auch die Beauftragung eines Inkassobüros hilfreich sein. Wenn der Gläubiger eine größere Menge von Kleinforderungen zu verfolgen hat, kann ein spezialisiertes Inkassobüro möglicherweise schneller und wirtschaftlicher arbeiten als ein Anwalt.
Fazit: Die Frage „Anwalt oder Inkassobüro“ muss immer im Einzelfall beantwortet werden. Für den Erfolg beim Einzug Ihrer offenen Forderungen sind immer auch die Motivation und der Erfolgswille der Personen wichtig, die Ihr Inkasso-Problem bearbeiten – ob es sich dabei nun um die Mitarbeiter eines Inkassobüros oder eines Anwalts handelt.