Der Rechtsanwalt ist ein sogenanntes unabhängiges Organ der Rechtspflege und übt einen freien Beruf, also kein Gewerbe, aus. Als Mandant haben Sie das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von Ihnen frei gewählten Anwalts Ihres Vertrauens, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist. Ihr Anwalt ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet; seine Vertraulichkeit muss im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kontakt mit Ihnen gewährleistet sein. Er vertritt im betreffenden Fall ( z.B. Beitreibung Ihrer offenen Forderungen im Rahmen des Inkasso) ausschließlich Ihre Interessen.
Jeder zugelassene Rechtsanwalt besitzt die Befugnis, Sie beim Inkasso zu unterstützen. Klären Sie am besten im persönlichen Gespräch, ob der Rechtsanwalt Ihrer Wahl bereit ist, Ihnen bei Ihren Inkasso-Problemen zu helfen.
Das Inkasso durch den Rechtsanwalt umfasst u.a. die Erstellung und Versendung von anwaltlichen Mahnschreiben, die Beantragung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie die anschließende Zwangsvollstreckung.
Ein vom Anwalt erstelltes Mahnschreiben kann Ihrer Forderung gegenüber Ihrem Kunden/Schuldner deutlich mehr Nachdruck verleihen.