Während des Verzugs ist eine Geldschuld nach §288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Verzugszinsen werden aus dem Verzugszinssatz ermittelt. Der Verzugsszinssatz wiederum wird aus dem Basiszinssatz ermittelt. Der Basiszinssatz verändert sich zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres und beläuft sich auf -0,38% ab dem 01.07.2013. Der Verzugszinssatz beträgt für das