Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist versandt, oder aber nach Ablauf von etwa 14 Tagen nach der zweiten Mahnung, wenn man in dieser keine Frist gesetzt hatte. In der dritten Mahnung wird man in unmissverständlicher Weise eine letzte Frist zur Zahlung setzen und die gerichtliche Verfolgung der Forderung gegenüber dem Kunden/Schuldner in Aussicht stellen.
Da der Schuldner sich in Verzug befindet, hat er neben der Hauptforderung auch die hinzukommenden Verzugszinsen sowie die Mahnkosten zu bezahlen.
Aber: Haben Sie vielleicht schon vergeblich gemahnt, droht eventuell Insolvenz des Schuldners, droht die Forderung zu verjähren, so sollte überlegt werden, ob Selbsthilfe (eigene Mahnaktivitäten) ausreichend ist oder ob fachliche Hilfe erforderlich ist. Auf Inkasso spezialisierte Anwälte finden Sie im Inkasso-Webkatalog.