Beim Forderungseinzug stellt der Gläubiger des öfteren fest, dass seine Post dem Schuldner nicht zugestellt werden kann, da der Schuldner unter der zuletzt bekannten Anschrift nicht mehr wohnt. In diesem Fall kann eine Einwohnermeldeamts-Anfrage beim Inkasso weiterhelfen.
Eine Einwohnermeldeamts-Anfrage ist eine Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt mit der Bitte um eine Registerauskunft.
Diese Auskunft liefert dem Gläubiger Informationen, wohin der Schuldner sich abgemeldet hat. Bei berechtigtem Interesse können auch weitere allgemeine Informationen erteilt werden.
Die Einwohnermeldeamtsanfrage kann vom Gläubiger selbst durchgeführt werden, oder es kann ein professioneller Ermittlungsdienst damit beauftragt werden.
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