Die Bundesregierung plant derzeit eine umfassende Entlastung des Mittelstands von bestehenden bürokratischen Belastungen.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 7.7.06 hat der Entwurf eines entsprechenden Entlastungsgesetzes nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzes ist der Abbau bürokratischer Hemmnisse, um neue Handlungsspielräume und Chancen auf Innovationen, Investitionen und mehr Beschäftigung beim Mittelstand zu eröffnen.
Das neue Gesetz beinhaltet eine ganze Reihe von Regelungen, wie z.B. die Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze von 350.000 auf 500.000 Euro Umsatz pro Jahr.