Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Durch die Verordnung soll ein einfaches und kostengünstiges Verfahren für Forderungen bis zur Höhe von 2.000 Euro eingeführt werden. Als Schwellenwert soll der Betrag von 2.000 Euro für die Forderung ohne auf sie erhobene Zinsen und ohne Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gelten.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll als einfaches und kostengünstiges Verfahren in Zivil- und Handelssachen neben den vorhandenen nationalen Verfahren zur Verfügung stehen. Nicht gelten soll das Verfahren z. B. für Forderungen im Zusammenhang mit Steuer-, Zoll- und Staatshaftungssachen sowie für erb-, unterhalts-, insolvenz-, und arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
Der Justiz- und Innenministerrat der EU hat in seiner Sitzung vom 01./02.06.2006 eine grundsätzliche Einigung über die Verordnung erzielt, so dass mit deren zukünftiger Einführung nun wohl gerechnet werden kann.