Wer kennt sie nicht, die Schnäppchenpreise, mit denen so manche Fluggesellschaft wirbt und den Gast zum Beispiel für 19 Euro nach London oder Pisa oder gar für 9 Euro nach Rom oder an andere interessante Reiseziele bringen will.
Bucht man die entsprechenden Flugangebote z.B. über das Internet, so kommen häufig im Verlauf des Bestellvorgangs noch weitere Preisbestandteile, wie z.B. Steuern, Kerosinzuschläge, Flughafen-, Gepäck- und Kreditkartengebühren hinzu. Oftmals realisiert der Kunde den Endpreis, der den ursprünglich angegebenen günstigen Nettopreis deutlich übersteigt, erst während des Bestellvorgangs.
Mit einem neuen Regelungsvorschlag möchte nun die EU-Kommission in Brüssel mehr Klarheit in die Flugpreiswerbung der Airlines bringen, die verpflichtet werden sollen, anstelle des Nettopreises den Endpreis einschließlich aller Steuern, Gebühren und Nebenkosten anzugeben. Auch sollen Fluggesellschaften ein und denselben Flug innerhalb der EU nicht mehr zu unterschiedlichen Preisen je nach Wohnsitz des Fluggasts anbieten dürfen. Da dem Regelungsvorschlag der EU-Kommission noch das Europaparlament und der EU-Ministerrat zustimmen müssen, wird mit einem Inkrafttreten nicht vor dem Jahr 2008 gerechnet.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin wendet sich derzeit gegen intransparente Preisangaben der Fluggesellschaften und verlangt von den Gesellschaften Aer Lingus, Condor, Hapag Lloyd, LTU und Ryan Air, bei deren Flugpreiswerbung den tatsächlichen Endpreis für das Ticket anzugeben. Im übrigen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine gesetzliche Verpflichtung der Airlines dahingehend, mindestens zehn Prozent der Plätze zu dem niedrigsten Preis, der für den jeweiligen Flug in der Werbung angegeben wurde, auch tatsächlich an die Kunden abzugeben.