Die EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens ist am 31.12.2006 in Kraft getreten und wird im wesentlichen ab dem 12.12.2008 gelten. (Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.12.2006, L 399/1, S. 1-32).
Ziel der Verordnung ist es, mit dem europäischen Mahnverfahren ein Instrument zur vereinfachten, zeitsparenden und kostengünstigen Beitreibung unbestrittener Geldforderungen zur Verfügung zu stellen. Das neue Rechtsinstrument schafft nun erstmals einen europäischen Titel und steht in grenzüberschreitenden Verfahren zusätzlich zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.
Ein Anerkennungsverfahren bei einer Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union wird damit überflüssig. Der im Ursprungsstaat volllstreckbar gewordene Europäische Zahlungsbefehl, der mit dem deutschen Mahnbescheid vergleichbar ist, wird dementsprechend in den anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass eine Vollstreckbarkeitserklärung notwendig ist und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.