Die Europäische Union plant eine bessere Kontrolle von Überweisungen, die von einem ihrer Mitgliedstaaten aus getätigt werden, und will damit für eine bessere Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung Sorge tragen.
Das Europäische Parlament hat in erster Lesung dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine entsprechende EU-Verordnung zugestimmt.
Die Verordnung soll sich an Banken und andere Anbieter von Überweisungsdienstleistungen richten. Diese sollen bei Überweisungen die Daten des Auftraggebers, wie Namen, Anschrift und Kontonummer an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Damit sollen die Behörden zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befähigt werden. Für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union soll es wegen des angestrebten Binnenmarktes beim Zahlungsverkehr Vereinfachungen zur geplanten Regelung geben.
Fachkreise rechnen mit einem Inkrafttreten der Verordnung zum Jahresanfang 2007.