Der Rechtsanwalt besitzt durch seine Ausbildung als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und ist berechtigt, als Allgemeinanwalt das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten abzudecken. Er muss dementsprechend nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sein. Es gibt aber verschiedene Fachanwaltschaften, die durch Lehrgänge und den Nachweis praktischer Fälle erworben werden können, so den
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und seit dem 01.11.2006 für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Am 11.6.2007 hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die Einführung einer weiteren Fachanwaltschaft beschlossen, nämlich die für Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit den ersten Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht ist etwa ab Ende 2007 zu rechnen.
Ab dem 01.07.2009 gibt es den Fachanwalt für Agrarrecht als weiteren Fachanwaltstitel.