Forderungskauf ist der Erwerb einer Forderung durch Abtretungsvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Einigung des bisherigen Gläubigers mit dem Erwerber der Forderung darüber, dass die Forderung auf den neuen Gläubiger übergehen soll.
Im Unterschied zum treuhänderischen Inkasso ist der Forderungskauf, auch Factoring genannt, als eine Dienstleistung zu verstehen, bei welcher der ursprüngliche Gläubiger endgültig seine Gläubigerposition verliert, indem er die Forderung an die Factoringgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten veräußert.
Siehe auch: Factoring