Forderungskauf ist der Erwerb einer Forderung durch Abtretungsvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Einigung des bisherigen Gläubigers mit dem Erwerber der Forderung darüber, dass die Forderung auf den neuen Gläubiger übergehen soll. In dem Moment, in dem die Abtretung wirksam wird, geht die Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über.
Im Unterschied zum treuhänderischen Inkasso ist der Forderungskauf, auch Factoring genannt, als eine Dienstleistung zu verstehen, bei welcher der ursprüngliche Gläubiger endgültig seine Gläubigerposition verliert, indem er die Forderungen an das Inkassounternehmen mit allen Rechten und Pflichten veräußert.
Der Forderungskauf kann für Inkassounternehmen dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger über größere Forderungsmengen oder über alte titulierte Forderungen verfügt. Dafür kommen notleidende, also kaufmännisch ausgemahnte, Forderungen ebenso in Betracht wie bereits titulierte und abgeschriebene Außenstände.
Die Vorteile des Forderungskaufes bestehen unter anderem in der sofortigen Liquidität für den bisherigen Gläubiger und darin, dass man sich als Gläubiger nun endgültig nicht mehr um den Einzug der Forderung kümmern muss. Nachteilig gegenüber dem üblichen Inkasso ist für den Gläubiger die Tatsache, dass beim Forderungskauf mit deutlichen Abschlägen zu rechnen ist, die abhängig von Forderungshöhe und Forderungsqualität sind.
Auch im Internetauktionshaus ebay werden Forderungen per Versteigerung zum Kauf angeboten. Hierbei ist jedoch für den fachlichen Laien als Käufer allergrößte Vorsicht geboten!