Bei der Forderungspfändung werden Forderungen, die der Schuldner gegen einen Dritten, den sogenannten Drittschuldner hat, gepfändet. Gegenstand einer Forderungspfändung können z. B. auch Lohn- und Sozialleistungsansprüche des Schuldners gegenüber seinem Arbeitgeber und dem Träger der Sozialversicherung sein.
Der beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) zu beantragende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung der Forderung an den Gläubiger. Der Drittschuldner darf dann nur noch an den Gläubiger und nicht mehr an den Schuldner zahlen.