Ist eine Firma nicht im Handelsregister eingetragen, so kann sie im Gewerberegister gemeldet sein. Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der Gewerbebetriebe einer Kommune gespeichert.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register – trotzdem können Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf.
Einsicht in das Register wird nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers vorliegt. Dies ist bei der Beitreibung einer Forderung im Rahmen des Inkasso gegeben und sollte im Antrag klar gestellt werden.
Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit des betreffenden Gewerbebetriebs.
Darüber hinausgehende Daten können in einem gewissen Umfang nur dann mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z. B. Geltendmachung von Forderungen im Rahmen des Inkasso).
Die Änderung der Wohnanschrift ist kein gewerberechtlich relevanter Vorgang – deshalb ist es möglich, dass nicht immer die aktuelle Wohnanschrift eingetragen ist. Eine Nachfrage bei der entsprechenden Einwohnermeldebehörde durch den Antragsteller ist dann erforderlich.