Buch: Die angemessene Beteiligung der Gläubiger an dem wirtschaftlichen Wert der Masse aufgrund eines Insolvenzplanes. Rechtsvergleichende Überlegung zur Absolute Priority Rule
Autor: Klaus Warringsholz
Kurzbeschreibung
Das Buch befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Eigentümer eines insolventen Unternehmens gegen die Stimmen einer Gläubigergruppe im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens an dem reorganisierten Unternehmen beteiligt werden können. Mit Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland ist nach § 245 InsO eine Beteiligung nur zulässig, wenn die dissentierende Gläubigergruppe vollständig befriedigt wurde. Dies führt zu einem unbefriedigenden Ergebnis, da regelmäßig eine Beteiligung nicht zulässig sein dürfte. Dass eine Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann, wird im Wege eines Rechtsvergleichs ermittelt. Die deutsche Regelung orientiert sich am Chapter 11 – Verfahren des u.s.-amerikanischen Bancruptcy Codes. Da in Amerika die gleiche Problematik mit der so genannten „Absolute Priority Rule“ besteht, wird in dem Buch untersucht, wie es in Amerika zur Entstehung dieses Grundsatzes kommen konnte. Trotz der Strenge der „Absolute Priority Rule“ ist es in der Praxis regelmäßig zu einer Beteiligung der Alteigentümer an dem reorganisierten Unternehmen gekommen. Im Laufe von 100 Jahren haben sich in Amerika Voraussetzungen herauskristallisiert, welche ohne die „Absolute Priority Rule“ zu verletzen eine Beteiligung ermöglichen. Diese Voraussetzungen werden als „New Value Corollary“ bezeichnet. Im Wesentlichen wurden sie von dem amerikanischen Supreme Court aufgestellt. Eine Beteiligung der Alteigentümer ist demnach nur zulässig, wenn dieser einen neuen und geldwerten Beitrag dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Die Beteiligung, die den Alteigentümer dafür eingeräumt wird, muss dem Wert des Beitrages entsprechen. Ob dem so ist, muss anhand des freien Marktes ermittelt werden. Im Anschluss wird überprüft, ob die von amerikanischen Supreme Court entwickelten Grundsätze auch in Deutschland eine Lösung bieten. Der Gesetzgeber hat in der Begründung zu § 245 InsO angedeutet, dass, solange kein Dritter bereit ist, das Unternehmen fortzuführen, dem Alteigentümer aufgrund des Insolvenzplans kein Vermögenswert zugewiesen wird. In dem Buch wird im Wege der Übertragung der amerikanischen „New Value Corollary“ dargestellt, dass der Alteigentümer unter bestimmten Voraussetzungen am Unternehmen zulässigerweise beteiligt werden kann, obwohl ein Dritter bereit ist, das Unternehmen zu übernehmen. Dem steht auch eine dissentierende Gläubigergruppe nicht entgegen, wenn der Alteigentümer ebenso wie in Amerika einen Beitrag leistet, der sich positiv in der Bilanz des Unternehmens niederschlägt. Dem Dritten muss darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt werden, ein alternatives Gebot abgeben zu können. Anders als in Amerika braucht der geleistete Beitrag nicht notwendig zu sein. Entsprechend der Prämisse des deutschen Insolvenzrechtes reicht es aus, wenn es durch den geleisteten Beitrag zu einer Verbesserung des Haftungspotenzials kommt. Aus diesem Grund muss der geleistete Beitrag im Wesentlichen dem Wert des Unternehmens entsprechen. Das Buch schließt mit einer Betrachtung der Praxis. Auch wenn es in Deutschland an einer weiten Verbreitung des Insolvenzplanverfahrens fehlt, ist ein Trend zu erkennen, dass es ähnlich wie in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Praxis regelmäßig zu einer Verletzung der „Absolute Priority Rule“ kommt.