Hat man es im Rahmen von Inkasso und Forderungsbeitreibung mit einer Firma als Schuldner zu tun, so kann zur weiteren Informationsbeschaffung das Einholen einer Handelsregisterauskunft hilfreich sein.
Die Einsicht in das Handelsregister sowie der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem gestattet.
Jedermann kann also einen Antrag auf Erteilung eines Handelsregisterauszugs stellen. Die Registerabteilung A führt die Akten über Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Registerabteilung B ist zuständig für die Kapitalgesellschaften.
Wertvoll sind z.B. Informationen über Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführer einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft.
Die Einsicht kann präsent vor Ort in den Räumen des Amtsgerichts genommen werden. Die zweite Variante für eine Auskunft ist, von den Eintragungen und den zum Handelsregister eingereichten Schriftstücken eine Abschrift anzufordern.