Wer kennt dies nicht: Man ist auf einer Urlaubsreise im Ausland und telefoniert über das Handy mit den Lieben daheim. Die Überraschung kommt dann meist mit der nächsten Handy-Rechnung. Die Kosten für das sogenannte Roaming, nämlich für die Nutzung des Handys in einem anderen Mobilfunknetz als dem Heimatnetz, sind oftmals recht beachtlich.
Nun hat die EU-Kommission am 12.07.2006 den Vorschlag für eine EU-Verordnung vorgelegt, durch welche die Kosten der Handynutzung im europäischen Ausland um bis zu 70 % gesenkt werden sollen. Man will damit sicherstellen, dass den Verbrauchern innerhalb der EU für das Roaming vergleichbare Preise in Rechnung gestellt werden, also der Verbraucher nicht im Ausland einen unvertretbar höheren Preis als in seinem Heimatland zahlen muss. Erreicht werden soll dies durch eine Begrenzung der Großkundenentgelte, also der Preise, die sich Mobilfunkbetreiber gegenseitig für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen. Auch auf der Endkundenebene sollen zugunsten des Verbrauchers Preisobergrenzen für das Roaming eingeführt und die Kunden besser bei Vertragsabschluss über die geltenden Roamingpreise informiert werden.
Nun bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag der EU-Kommission für eine solche Verordnung vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament mitgetragen und eine Regelung zur Senkung der Handykosten im EU-Ausland für den Verbraucher getroffen wird.