Ein Inkassobüro betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst.
In Deutschland sind etwa 750 zugelassene Inkasso-Unternehmen tätig, von denen etwa 500 Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind. Sämtliche Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen verpflichtet und unterliegen der Überwachung durch die örtlichen Gerichtspräsidenten. Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Der BDIU bemüht sich konsequent um einen hohen Qualitätsstandard seiner Mitgliedsunternehmen, so dass es durchaus auch zum Ausschluss eines Mitgliedsunternehmens, das die Qualitätsstandards nicht einhält, kommen kann.
In einem jüngst bekannt gewordenen Fall hatte z.B. ein hessisches Inkassounternehmen für einen Auftraggeber tatsächlich nicht bestehende Forderungen gegenüber dessen angeblichen Kunden eintreiben wollen. Die betroffenen Verbraucher hatten angeblich über Internetseiten Verträge abgeschlossen, diese Seiten in Wirklichkeit jedoch selbst nie besucht. Das Inkassounternehmen hatte es versäumt, die angeblichen Zahlungsansprüche seines Auftraggebers näher zu prüfen, und kam seinen Prüfpflichten auch nach zahlreichen Hinweisen und Beschwerden nicht nach. Im Ergebnis reagierte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) mit dem Ausschluss des betreffenden Inkassounternehmens. Der Ausschluss fand statt, da dieses Unternehmen seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Legitimation der übernommenen Forderungen seines Auftraggebers nicht bzw. nur ungenügend nachgekommen war