Bei Erfolglosigkeit vorangegangener Mahnungen kann der Gläubiger gegen den Schuldner/Kunden das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Reagiert also der Schuldner auf die Mahnung(en) nicht, so kann der Gläubiger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist aber nur zulässig bei fälligen und nicht von einer noch zu erbringenden Gegenleistung abhängigen Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in inländischer Währung.
Mit dieser weiteren Forderungsbeitreibung per gerichtlichem Mahnbescheid kann der Gläubiger einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen, muss dies jedoch nicht zwingend tun, sondern kann den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auch selbst beim zuständigen Mahngericht stellen.