Mahnverfahren zur Beantragung von Mahnbescheiden können per Datenträgeraustausch durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller/Gläubiger seine Mahnanträge als Datensätze auf Datenträgern (z.B. Disketten) beim zuständigen Mahngericht einreicht. Die Mitteilungen des Mahngerichts werden dann ebenfalls in elektronischer Form auf Datenträgern an den Antragsteller/Gläubiger zurück gegeben.
Das Mahnverfahren im Datenträgeraustauschverfahren bietet sich insbesondere für Antragsteller/Gläubiger an, die regelmäßig eine größere Anzahl von Mahnbescheiden beantragen wollen. Wollen Sie bei Ihrem Mahngericht am Datenträgeraustauschverfahren teilnehmen, so sollten Sie sich dort über die Teilnahmevoraussetzungen informieren. In der Regel ist die Erteilung einer Kennziffer durch das Mahngericht erforderlich. Außerdem müssen Sie die Gerichtskosten meist per Lastschriftverfahren bezahlen.
Poblematisch am Mahnverfahren per Datenträgeraustauschverfahren kann der Zeitfaktor sein. Das Hin- und Herschicken der Disketten per Post dauert jeweils einige Zeit, so dass die endgültige Zustellung der Mahnbescheide an die Schuldner entsprechend verzögert werden kann.
Tipp: Haben Sie regelmäßig größere Mengen an Mahnbescheiden zu beantragen, dann erkundigen Sie sich doch bei Ihrem Mahngericht, ob neben dem Datenträgeraustauschverfahren auch ein internetbasiertes Mahnverfahren – wie z.B. Profimahn – angeboten wird.
Es ist zu erwarten, dass das Datenträgeraustauschverfahren in Zukunft vom internetbasierten Mahnverfahren verdrängt wird.
Weitere Infos:
Belegverfahren
Online-Mahnantrag
Mahnverfahren per Internet