Haben Sie als Antragsteller/Gläubiger regelmäßig eine größere Menge von Mahnbescheiden zu beantragen, so bietet sich das Mahnverfahren per Internet an. Die Beantragung von Mahnbescheiden per Internet bietet für „Großkunden“ einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Datenträgeraustauschverfahren: Die Postwege entfallen und damit können die Mahnverfahren entsprechend beschleunigt werden.
Wollen Sie als Antragsteller/Gläubiger Mahnbescheide per Internet beantragen, so sollten Sie am besten zuerst klären, ob Ihr zuständiges Mahngericht das Mahnverfahren per Internet anbietet. Beim Mahngericht erfahren Sie auch die genauen Teilnahmevoraussetzungen. In der Regel ist eine förmliche Anmeldung und Zulassung zum Verfahren erforderlich. Für die Bezahlung der Gerichtskosten ist das Lastschriftverfahren üblich.
Der Antragsteller/Gläubiger bekommt vom Mahngericht meist das entsprechende EDV-Modul zur Verfügung gestellt. Das Mahnverfahren per Internet richtet sich hauptsächlich an Firmen und Anwaltskanzleien, die eine professionelle Mahnsoftware einsetzen. Außerdem ist meist eine Signaturkarte erforderlich. Diese wird benötigt, um die Mahnanträge mit einer entsprechenden elektronischen Signatur zu versehen.
Weitere Infos:
Belegverfahren
Online-Mahnantrag
Datenträgeraustauschverfahren