Der Online-Mahnantrag wird z.B. vom Amtsgericht Hamburg angeboten. Damit hat der Antragsteller/Gläubiger die Möglichkeit, einen Mahnbescheid über das Internet zu beantragen.
Dieses Mahnverfahren per Online-Mahnantrag richtet sich vor allem an Antragsteller, die nur gelegentlich Mahnbescheide beantragen wollen. Der Mahnantrag kann bequem am PC ausgefüllt und online an das Mahngericht übertragen werden. Der Online-Mahnantrag bietet damit eine Zeitersparnis gegenüber der klassischen Variante des Belegverfahrens.
Für den Online-Mahnantrag beim Amtsgericht Hamburg benötigen Sie keine zusätzliche Software. Erforderlich ist nur ein PC mit Internetzugang und eine Signaturkarte. Die Signaturkarte dient der elektronischen Unterzeichnung des Mahnantrags. Der Mahnantrag wird nur angenommen und bearbeitet, wenn die elektronische Signatur vorhanden und fehlerfrei ist. Andernfalls wird der Mahnantrag zurückgewiesen.
Das Internetportal der deutschen Mahngerichte findet sich unter www.online-mahnantrag.de.
Weitere Infos:
Belegverfahren
Mahnverfahren per Internet
Datenträgeraustauschverfahren