Ein besonderes Ärgernis für Vermieter sind sogenannte Mietnomaden. Hierbei handelt es sich um Personen, die mit voller Absicht Mietbetrug begehen.
Berichte über besonders dreiste Mietnomaden erregen immer wieder entsprechendes Aufsehen und finden mitunter sogar das Interesse des Fernsehens. Mietnomaden stellen sich bei Abschluss eines Mietvertrages oft als zahlungskräftige und zahlungswillige Mieter dar. Der Vermieter freut sich zunächst, einen neuen Mieter gefunden zu haben und verschwendet noch keinen Gedanken an möglichen Mietbetrug.
Das böse Erwachen kommt dann einige Zeit später, wenn der Mietnomade keine Anstalten macht, die fälligen Mieten an den Vermieter zu überweisen. Wenn Mahnungen erfolglos bleiben und der Mietbetrug immer offensichtlicher wird, beantragt der Vermieter eventuell einen gerichtlichen Mahnbescheid. Bleibt die Zahlung dann immer noch aus, wird es langsam kritisch. Selbst wenn der Vermieter später Räumungsklage eingereicht hat, kann es Monate dauern, bis der Mietnomade die Wohnung endlich verlassen hat.
Der Mietbetrug hat für den Vermieter dann oft schon einen größeren Schaden verursacht: Zu den ausstehenden Mieten kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Außerdem hinterlassen Mietnomaden die Wohnung gelegentlich noch in einem desolaten Zustand, so dass zusätzliche Kosten für Reinigung und Renovierung hinzukommen.
Tipp: Haben Sie als Vermieter den Verdacht, der Wohnungsinteressent könnte ein Mietnomade sein, so sollten Sie den Interessenten einer Bonitätsprüfung unterziehen. Das Einholen einer Bonitätsauskunft mag zwar zunächst einen gewissen Aufwand darstellen, kann aber den Mietbetrug im Vorfeld verhindern. Auch ein Anruf beim vorherigen Vermieter kann schon sehr aufschlussreich sein. Genauso werden seriöse Anbieter von Krediten vor Kreditvergabe die Bonität des Antragstellers prüfen, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden.