Im Insolvenzverfahren wird dem redlichen Schuldner die Möglichkeit eröffnet, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Die Restschuldbefreiung ist nach der Insolvenzordnung neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger ein Ziel des Insolvenzverfahrens.
Nach Abschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Der Schuldner muss für die Dauer dieser Periode alles, was den unpfändbaren Teil seines Einkommens übersteigt, an einen Treuhänder abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase können dem Schuldner auf Antrag die dann noch bestehenden Restschulden durch das Gericht erlassen werden, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.
Siehe auch: Verbraucherinsolvenz