Im Insolvenzverfahren wird dem redlichen Schuldner die Möglichkeit eröffnet, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Die Restschuldbefreiung ist nach der Insolvenzordnung neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger ein Ziel des Insolvenzverfahrens.
Nach Abschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Der Schuldner muss für die Dauer dieser Periode alles an einen Treuhänder abtreten, was den unpfändbaren Teil seines Einkommens übersteigt. Der Treuhänder verteilt diese Beträge an die Gläubiger.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase können dem Schuldner auf Antrag die dann noch bestehenden Restschulden durch das Gericht erlassen werden, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.