Auf Antrag kann dem Gläubiger Auskunft aus dem Schuldnerregister erteilt werden. Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man so feststellen, ob ein Schuldner im Schuldnerregister eingetragen ist, was eindeutig als negatives Bonitätsmerkmal zu werten ist. Hierbei ist zu beachten, dass es viele zahlungsunfähige Schuldner gibt, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind.
Auf Antrag kann dem Gläubiger Auskunft aus dem Schuldnerregister erteilt werden. Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man so feststellen, ob ein Schuldner im Schuldnerregister eingetragen ist, was eindeutig als negatives Bonitätsmerkmal zu werten ist. Hierbei ist zu beachten, dass es viele zahlungsunfähige Schuldner gibt, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind.
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