Neben Auskünften an ihre Mitglieder erteilt die Schufa auf Antrag auch Auskünfte an den Betroffenen selbst, der etwas über seine bei der Schufa gespeicherten Daten erfahren, also eine Eigenauskunft oder Selbstauskunft einholen möchte. Das Einholen einer Selbstauskunft bei der Schufa ist jedem gestattet und wirkt sich nicht mehr negativ auf den Schufa-Score, also auf die Gesamtbeurteilung der Bonität der betreffenden Person, aus.
Siehe auch: Schufa