Bis zum 01.07.2006 konnten Unternehmer die sogenannte Ist-Versteuerung, also die Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung nur aus den tatsächlich vereinnahmten Rechnungsbeträgen, in den alten Bundesländern bis zu einer Jahres-Umsatzgrenze von 125.000 Euro wählen. Ab 01.07.2006 ist diese Grenze auf 250.000 Euro angehoben worden, um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und ihnen zu besserer Liquidität zu verhelfen.