Im Rahmen des Inkasso wird oftmals vom Gläubiger oder einer beauftragten Auskunftei eine Bonitätsauskunft eingeholt, die je nach Verfahrensstand auch als Vollstreckungsauskunft bezeichnet wird. Hierbei kann man zwischen kurzen und ausführlichen Vollstreckungsauskünften bzw. Bonitätsprüfungen unterscheiden, die sich auf Privatpersonen oder Firmen als Schuldner beziehen. Bei der kurzen Bonitätsprüfung werden im wesentlichen sog. harte Negativmerkmale, wie