Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren:
In einer ersten Stufe wird im außergerichtlichen Verfahren versucht, eine Einigung mit den Gläubigern über eine Schuldenbereinigung zu erzielen. Kommt eine solche Einigung zustande, erfolgt die Tilgung der Schulden entsprechend der gemeinsam getroffenen Absprache.
Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Hier versucht das Gericht zunächst nochmals, eine gütliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner zu erzielen. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, wird das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch schriftlich durchgeführt werden.
Siehe auch: Verbraucherinsolvenz