Im Rahmen des Inkasso wird oftmals vom Gläubiger oder einer beauftragten Auskunftei eine Bonitätsauskunft eingeholt, die je nach Verfahrensstand auch als Vollstreckungsauskunft bezeichnet wird. Hierbei kann man zwischen kurzen und ausführlichen Vollstreckungsauskünften bzw. Bonitätsprüfungen unterscheiden, die sich auf Privatpersonen oder Firmen als Schuldner beziehen.
Bei der kurzen Bonitätsprüfung werden im wesentlichen sog. harte Negativmerkmale, wie Haftanordnungen, eidesstattliche Versicherungen und Insolvenzverfahren des Schuldners recherchiert. Bei der ausführlichen Bonitätsprüfung werden in der Regel neben den aktuellen Einträgen im Schuldnerregister auch Einkommensart, Zahlungsweise und Immobilieneigentum einer Privatperson als Schuldner ermittelt. Handelt es sich beim Schuldner um eine Firma, so werden weitere Daten wie Rechtsform, Handelsregisterdaten, Geschäftsgegenstand und Firmenhistorie, Niederlassungen, Privatanschriften von Inhabern oder Geschäftsführern, Bankverbindungen und die Zahlungserfahrung mit dem Schuldner ermittelt.
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